Statuten und Gesetze

Vereinsbeschlüsse

Ruhezeit

Vom 1. Mai bis 30. September gilt die tägliche Ruhezeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Und am Wochenende von Samstag 12:00 Uhr bis Montag früh.

Jede Benützung von lärmerzeugenden Maschinen ist in dieser Zeit zu unterlassen.

 

Absperren der Tore

Bei Einbruch der Dunkelheit sind alle Eingänge in die Gartenanlage ab zuschließen.

 

Vereinstatuten
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Wiener Kleingartengesetz
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Bundeskleingartengesetz
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