Vereinsbeschlüsse
Ruhezeit | Vom 1. Mai bis 30. September gilt die tägliche Ruhezeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Und am Wochenende von Samstag 12:00 Uhr bis Montag früh. Jede Benützung von lärmerzeugenden Maschinen ist in dieser Zeit zu unterlassen. |
Absperren der Tore | Bei Einbruch der Dunkelheit sind alle Eingänge in die Gartenanlage ab zuschließen. |
Vereinstatuten
als .pdf zum downloaden
Wiener Kleingartengesetz
als .pdf zum downloaden
Bundeskleingartengesetz
als .pdf zum downloaden